Landgericht Köln, 2008-04-15, 22 O 227/07

22 O 227/07Kantonsgericht15.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 227/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-15

Aktenzeichen: 22 O 227/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0415.22O227.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Gesellschaftsvertrag über eine atypisch stille Gesellschafterbeteiligung des Klägers mit der Vertrags-Nr. ##### zum 20.11.2006 beendet ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 33 %, die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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