Landgericht Köln, 2008-04-01, 8 O 154/07

8 O 154/07Kantonsgericht01.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 154/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-01

Aktenzeichen: 8 O 154/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0401.8O154.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.125,82 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 12.819,10 € seit dem 21.03.2007 und aus 6.306,72 € seit dem 12.07.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

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