Landgericht Köln, 2008-03-14, 17 O 239/07

17 O 239/07Kantonsgericht14.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 17 O 239/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-14

Aktenzeichen: 17 O 239/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0314.17O239.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 46 %, die Beklagte zu 54 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann jedoch die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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