17 O 239/07•Landgericht Köln, 2008-03-14, 17 O 239/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 17 O 239/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-14
Aktenzeichen: 17 O 239/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0314.17O239.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 46 %, die Beklagte zu 54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann jedoch die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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