87 O 27/07•Landgericht Köln, 2008-02-15, 87 O 27/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 87 O 27/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-15
Aktenzeichen: 87 O 27/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0215.87O27.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Gesellschafter der DGmbH, eingetragen in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer ####, in ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.09.2007 wirksam beschlossen haben, die Gesellschaft aufzulösen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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