Landgericht Köln, 2008-02-06, 28 O 417/07

28 O 417/07Kantonsgericht06.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 417/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-06

Aktenzeichen: 28 O 417/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0206.28O417.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, die auf den Internetseiten "www.anonym1.de" der Klägerin dargestellten und durch die Klägerin gespeicherten und systematisch und methodisch angeordneten Bewertungsdaten über die registrierten Zahnärzte ohne vorherige Zustimmung der Klägerin selbst oder durch Dritte zu vervielfältigen und/oder öffentlich wiederzugeben, insbesondere wie auf der Internetseite "www.anonym2.de" geschehen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.641,96 € nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 55.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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