82 O 218/07•Landgericht Köln, 2008-01-30, 82 O 218/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 218/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-30
Aktenzeichen: 82 O 218/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0130.82O218.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 16. August 2007 zum Tagesordnungspunkt 6 über den Formwechsel der E Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der C GmbH und die Feststellung der Satzung wird für nichtig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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