23 O 239/05•Landgericht Köln, 2008-01-30, 23 O 239/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 239/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-30
Aktenzeichen: 23 O 239/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0130.23O239.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin verpflichtet ist, die zahnärztliche Behandlung gemäß kieferorthopädischem Behandlungsplan des Herrn Dr. T vom 15.10.2004 im tariflichen Umfang zu erstatten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.