Landgericht Köln, 2008-01-30, 20 S 11/07

20 S 11/07Kantonsgericht30.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 S 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-30

Aktenzeichen: 20 S 11/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0130.20S11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.01.2007 – 137 C 329/06 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten X & Partner (Honorarnoten vom 16.01.2006, Rechn. Nr. #####/####, und vom 31.05.2006, Rechn. Nr. #####/####) über die geleistete Vorschusszahlung hinaus in Höhe weiterer 1.619,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz freizustellen.

Die weitergehende Berufung wird ebenso wie die Anschlussberufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 45 % und die Beklagte 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I ZPO abgesehen.

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