Landgericht Köln, 2008-01-17, 82 O 77/03

82 O 77/03Kantonsgericht17.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 77/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-17

Aktenzeichen: 82 O 77/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0117.82O77.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG werden zurückgewiesen, soweit über sie nicht schon abschließend entschieden worden war.

Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten von sämtlichen Verfahrensbeteiligten mit Ausnahme der Antragsteller zu 1 und 9; diese tragen ihre außergerich-tlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert beträgt € 200.000,00.

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