82 O 77/03•Landgericht Köln, 2008-01-17, 82 O 77/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 77/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 82 O 77/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0117.82O77.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG werden zurückgewiesen, soweit über sie nicht schon abschließend entschieden worden war.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten von sämtlichen Verfahrensbeteiligten mit Ausnahme der Antragsteller zu 1 und 9; diese tragen ihre außergerich-tlichen Kosten selbst.
Der Geschäftswert beträgt € 200.000,00.
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