Landgericht Köln, 2008-01-08, 5 O 344/07

5 O 344/07Kantonsgericht08.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 344/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-08

Aktenzeichen: 5 O 344/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0108.5O344.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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