Landgericht Köln, 2007-11-19, 111-4/07

111-4/07Kantonsgericht19.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111-4/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-19

Aktenzeichen: 111-4/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1119.111.4.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte D wird wegen Mordes zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Der Angeklagte D trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen, soweit diese Kosten auf ihn entfallen.

Der Angeklagte C wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat,

freigesprochen.

Die Staatsklasse ist verpflichtet, dem Angeklagten C für die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren.

§§ 211 Abs. 1, und Abs. 2 Var. 5, 25 Abs. 2 StGB, 2 Abs.1 StrEG

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