Landgericht Köln, 2007-11-08, 2 O 497/06

2 O 497/06Kantonsgericht08.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 497/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: 2 O 497/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1108.2O497.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 100 % des ihm durch den Verkehrsunfall vom 03.06.2005 auf der B 257 bei B entstandenen materiellen und immateriellen Schadens zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 25 %, die Beklagte 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.