14 O 257/07•Landgericht Köln, 2007-07-25, 14 O 257/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 O 257/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-25
Aktenzeichen: 14 O 257/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0725.14O257.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Hauptsache erledigt ist, soweit der Verfügungsbeklagten aufgegeben worden ist, die Nutzung der M-Straße in Oberwiehl am X-Weg einschließlich des Befahrens und Betretens ihrer Grundstücke G, Flur X, Flur-stück 540 und 541 am 08.06.2007 und 09.06.2007 zu dulden. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung der Kammer vom 06.06.2007 - 14 O 257/07 - aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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