31 O 369/07•Landgericht Köln, 2007-05-29, 31 O 369/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 369/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-29
Aktenzeichen: 31 O 369/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0529.31O369.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Auf Antrag des Antragstellers wird gemäß §§ 3, 5, 8, 12, 14 UWG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet:
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