9 S 324/06•Landgericht Köln, 2007-05-02, 9 S 324/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 324/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-02
Aktenzeichen: 9 S 324/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0502.9S324.06.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.11.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach - 60 C 335/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.074,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.7.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 39 % und der Beklagte 61 %. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte zu 77 °/0, die Klägerin zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs.1 Satz 1 ZPO abgesehen.
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