Landgericht Köln, 2007-04-10, 87 O 26/07

87 O 26/07Kantonsgericht10.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 87 O 26/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-10

Aktenzeichen: 87 O 26/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0410.87O26.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragsteller und Auflösung der Antragsgegnerin gemäß § 61 GmbHG wird zur Sicherung des Vermögens der Antragsgegnerin für den Fall der Liquidation Rechtsanwalt Dr. L, B-Straße, ####1 Köln, als Sequester mit der Maßgabe bestellt, dass alle Verfügungen über das Vermögen der Antragsgegnerin der vorherigen Freigabe durch den Sequester bedürfen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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