88 T 3/07•Landgericht Köln, 2007-03-22, 88 T 3/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 88 T 3/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 88 T 3/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0322.88T3.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 06.12.2006 - 42 HRB 54966 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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