33 O 82/07•Landgericht Köln, 2007-03-08, 33 O 82/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 82/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-08
Aktenzeichen: 33 O 82/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0308.33O82.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfü-gung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Auszügen aus dem Internetauftritt der Antragsgegnerin, einer eidesstattlichen Versicherung sowie weiterer Unterlagen.
Die vorgerichtliche Korrespondenz hat vorgelegen.
Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 3, 4 Nr. 9, 8, 12, 14 UWG, 91, 890,
936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgendes angeordnet:
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.