Landgericht Köln, 2007-02-28, 28 O 16/07

28 O 16/07Kantonsgericht28.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 16/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: 28 O 16/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0228.28O16.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Den Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu voll-ziehen im Fall der Verfügungsbeklagten zu 1) an ihrem Geschäftsfüh-rer/Director, für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 1):

die Musikaufnahme „Die Perfekte Welle“ der Künstlergruppe Juli,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 2):

die Musikaufnahme „Durch Die Nacht“ der Künstlergruppe Silbermond,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 3):

die Musikaufnahme „Halt Mich“ des Künstlers Herbert Grönemeyer,

auf den Antrag der Verfügungsklägerin zu 4):

die Musikaufnahme „Aufstehn!“ der Künstlergruppe Seeed

über ihr Internetangebot www.xxx zu speichern und Dritten zum Abruf

bereit zu halten.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsbeklagten zu je ½.

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