Landgericht Köln, 2007-02-14, 26 O 33/07

26 O 33/07Kantonsgericht14.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 33/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-14

Aktenzeichen: 26 O 33/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0214.26O33.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.