22 O 11/07•Landgericht Köln, 2007-02-08, 22 O 11/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 22 O 11/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.22O11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten und des Streithelfers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Verfügungsbeklagte und der Streithelfer leisten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.