Landgericht Köln, 2007-01-31, 10 S 165/06

10 S 165/06Kantonsgericht31.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 S 165/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-31

Aktenzeichen: 10 S 165/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0131.10S165.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des

Amtsgerichts Köln – 222 C 408/05 – vom 13.04.2006

wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den

Klägern je zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung seitens der

Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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