10 S 165/06•Landgericht Köln, 2007-01-31, 10 S 165/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 10 S 165/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-31
Aktenzeichen: 10 S 165/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0131.10S165.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des
Amtsgerichts Köln – 222 C 408/05 – vom 13.04.2006
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den
Klägern je zur Hälfte auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung seitens der
Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor
der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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