11 T 224/05•Landgericht Köln, 2007-01-17, 11 T 224/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 224/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-17
Aktenzeichen: 11 T 224/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0117.11T224.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Gummersbach vom 15. November 2000 – 4 VI 521/00 – dahin abgeändert, dass die dem früheren Nachlasspfleger, Herrn Dipl.-Kfm. U2, zustehende Vergütung auf insgesamt 44.892,- € einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt wird.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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