Landgericht Köln, 2006-11-29, 26 O 112/06

26 O 112/06Kantonsgericht29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 112/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: 26 O 112/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:1129.26O112.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Das klageabweisende Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2005 – AZ: 121 C 292/05 – wird aufrechterhalten.

Auf die Widerklage wird festgestellt, daß dem Kläger und Widerbeklag-ten auch über den mit der Klage geltend gemachten Betrag in Höhe von 2.255,40 € hinaus kein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 48.873,39 € zusteht.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger und Widerbe-klagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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