25 O 346/02•Landgericht Köln, 2006-09-06, 25 O 346/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 346/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-06
Aktenzeichen: 25 O 346/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0906.25O346.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 100.000 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen immateriellen sowie alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus ärztlichen Behandlung ab dem 28.02.2000 entstanden sind bzw. noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.