8 O 46/06•Landgericht Köln, 2006-09-05, 8 O 46/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 46/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-05
Aktenzeichen: 8 O 46/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0905.8O46.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: § 171 HGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2005 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger gegenüber den klägerischen Prozessbevollmächtigten von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 880,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2005 freizustellen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,00 €.
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