31 O 298/06•Landgericht Köln, 2006-08-10, 31 O 298/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 298/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-10
Aktenzeichen: 31 O 298/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0810.31O298.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 18.04.2006 – Az. 31 O 298/06 – wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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