27 O 429/05•Landgericht Köln, 2006-06-01, 27 O 429/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 429/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: 27 O 429/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0601.27O429.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.294,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 11.204,71 € seit dem 21.06.2005 und von 1.089,79 seit dem 12.07.2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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