Landgericht Köln, 2006-06-01, 27 O 429/05

27 O 429/05Kantonsgericht01.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 429/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-01

Aktenzeichen: 27 O 429/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0601.27O429.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.294,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 11.204,71 € seit dem 21.06.2005 und von 1.089,79 seit dem 12.07.2005 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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