81 O (Kart) 170/05•Landgericht Köln, 2006-05-19, 81 O (Kart) 170/05
Landgericht Köln, 2006-05-19, 81 O (Kart) 170/05
81 O (Kart) 170/05Kantonsgericht19.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O (Kart) 170/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-19
Aktenzeichen: 81 O (Kart) 170/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0519.81O.KART170.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
-
Die Beklagte wird verurteilt, der Antragstellerin die Befugnis einzuräumen, auf Rechnungen für die Reisestellenkarte - Lodge Card - gemäß § 14 Abs.2 Satz 5 UStG die Umsatzsteuer für Leistungen der Antragsgegnerin auszuweisen.
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den aus der Verweigerung dieser Befugnis noch entstehenden Schaden zu ersetzen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; diese beträgt für die Verurteilungen zu Nr.1. € 500.000,- und hinsichtlich der Kosten 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.