Landgericht Köln, 2006-05-19, 81 O (Kart) 170/05

81 O (Kart) 170/05Kantonsgericht19.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O (Kart) 170/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-19

Aktenzeichen: 81 O (Kart) 170/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0519.81O.KART170.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Antragstellerin die Befugnis einzuräumen, auf Rechnungen für die Reisestellenkarte - Lodge Card - gemäß § 14 Abs.2 Satz 5 UStG die Umsatzsteuer für Leistungen der Antragsgegnerin auszuweisen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den aus der Verweigerung dieser Befugnis noch entstehenden Schaden zu ersetzen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; diese beträgt für die Verurteilungen zu Nr.1. € 500.000,- und hinsichtlich der Kosten 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.