Landgericht Köln, 2006-04-13, 31 O 777/05

31 O 777/05Kantonsgericht13.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 777/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-13

Aktenzeichen: 31 O 777/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0413.31O777.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel Herstellerpreise wie in Anlage K 21 wiedergegeben anzugeben, wenn tatsächlich ge-genüber Apothekern ermäßigte Preise wie in Anlage K 1 – K 3, K 19 und K 20 in Rechnung gestellt werden,

wie nachstehend wiedergegeben:

(Es folgt eine 30-seitige Aufstellung der Arzneimittel mit Artikel-

namen und –preisen)

II. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/9 und die Beklagte zu 4/9.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung: 25.000 €,

  • hinsichtlich der Kosten: 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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