81 O 217/05•Landgericht Köln, 2006-04-07, 81 O 217/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 217/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-07
Aktenzeichen: 81 O 217/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0407.81O217.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
den Kläger von der Rechnung der Rechtsanwälte L & X, T-Straße, ####1 I vom 29.11.2005 über einen Betrag von € 651,80 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 7.12.2005 durch Zahlung an diese freizustellen sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von € 58,81 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/8 und die Beklagte 7/8.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Gegenseite kann die Vollstreckung abwenden, wenn sie Sicherheit leistet in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird, es sei denn, die vollstreckende Partei leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.