7 O 573/00•Landgericht Köln, 2006-03-31, 7 O 573/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 573/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-31
Aktenzeichen: 7 O 573/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0331.7O573.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.250.628,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.115.778,98 € seit dem 07.10.2000 sowie aus 1.134.849,45 € seit dem 01.07.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90% und die Beklagte zu 10%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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