29 O 200/05•Landgericht Köln, 2006-03-30, 29 O 200/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 200/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-30
Aktenzeichen: 29 O 200/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0330.29O200.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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