103-16/05•Landgericht Köln, 2006-03-24, 103-16/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 103-16/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-24
Aktenzeichen: 103-16/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0324.103.16.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
In der Strafsache
w e g e n Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
wird die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
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