Landgericht Köln, 2006-03-24, 103-16/05

103-16/05Kantonsgericht24.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 103-16/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-24

Aktenzeichen: 103-16/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0324.103.16.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

In der Strafsache

w e g e n Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

wird die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.

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