27 O 258/05•Landgericht Köln, 2006-03-21, 27 O 258/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 258/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-21
Aktenzeichen: 27 O 258/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0321.27O258.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 09.01.2006 - 27 O 258/05 - wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Beklagte zu 3) - gesamtschuldnerisch haftend mit den Beklagten zu 1) und 4) sowie Herrn E - verurteilt wird, an den Kläger 30.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2005 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen die Abtretung des Anspruchs des Klägers gegen die Insolvenzmasse aus dem Verfahren AG Köln 73 IN 630/04 sowie der weiteren Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit gegen den Beklagten zu 3) nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 3).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil gegen den Beklagten zu 3) darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet wird.
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