Landgericht Köln, 2006-03-16, 27 O 286/05

27 O 286/05Kantonsgericht16.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 286/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-16

Aktenzeichen: 27 O 286/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0316.27O286.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.434,68 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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