82 O 126/05•Landgericht Köln, 2006-03-10, 82 O 126/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 126/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-10
Aktenzeichen: 82 O 126/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0310.82O126.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung werden zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gemeinsamen Vertreters der au-ßenstehenden Aktionäre.
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