Landgericht Köln, 2006-03-10, 82 O 126/05

82 O 126/05Kantonsgericht10.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 126/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-10

Aktenzeichen: 82 O 126/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0310.82O126.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gemeinsamen Vertreters der au-ßenstehenden Aktionäre.

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