101 Qs 20/06•Landgericht Köln, 2006-02-28, 101 Qs 20/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 101 Qs 20/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-28
Aktenzeichen: 101 Qs 20/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0228.101QS20.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten dort entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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