Landgericht Köln, 2006-02-28, 101 Qs 20/06

101 Qs 20/06Kantonsgericht28.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 101 Qs 20/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-28

Aktenzeichen: 101 Qs 20/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0228.101QS20.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten dort entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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