Landgericht Köln, 2006-02-21, 22 O 183/04

22 O 183/04Kantonsgericht21.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 183/04 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-21

Aktenzeichen: 22 O 183/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0221.22O183.04.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 217,88 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 7.2.2003 zu zahlen.

In Höhe von 9.462,51 € nebst Zinsen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für den Beklagten ohne Sicherheit vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf aber die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe stellt.

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