21 O 503/04•Landgericht Köln, 2006-02-09, 21 O 503/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 503/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-09
Aktenzeichen: 21 O 503/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0209.21O503.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.434,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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