Landgericht Köln, 2006-02-09, 21 O 503/04

21 O 503/04Kantonsgericht09.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 503/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-09

Aktenzeichen: 21 O 503/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0209.21O503.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.434,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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