31 O 578/02•Landgericht Köln, 2006-02-02, 31 O 578/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 578/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-02
Aktenzeichen: 31 O 578/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0202.31O578.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagten werden verurteilt,
es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
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