Landgericht Köln, 2006-02-02, 31 O 118/05

31 O 118/05Kantonsgericht02.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 118/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-02

Aktenzeichen: 31 O 118/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0202.31O118.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagten werden verurteilt,

  1. es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs

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