Landgericht Köln, 2006-01-19, 22 O 458/05

22 O 458/05Kantonsgericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 458/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: 22 O 458/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0119.22O458.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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