Landgericht Köln, 2006-01-09, 24 O 570/03

24 O 570/03Kantonsgericht09.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 570/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-09

Aktenzeichen: 24 O 570/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0109.24O570.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 1.183,20 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben zu tragen:

die Kläger als Gesamtschuldner: 92 %,

die Beklagte: 8 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Für die Beklagte ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.850 € vorläufig vollstreckbar.

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