Landgericht Köln, 2005-12-21, 23 O 363/04

23 O 363/04Kantonsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 363/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 23 O 363/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1221.23O363.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Das Vorbehaltsurteil vom 07.12.2004 wird insoweit für vorbehaltlos erklärt, als der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 12.268,52 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 20 % und dem Beklagten zu 80 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.