104 Qs 139/05•Landgericht Köln, 2005-08-04, 104 Qs 139/05
Landgericht Köln, 2005-08-04, 104 Qs 139/05
104 Qs 139/05Kantonsgericht04.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 104 Qs 139/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-04
Aktenzeichen: 104 Qs 139/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0804.104QS139.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. grosse Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des früheren Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 12.07.2005 - 711 Cs 31/05 - aufgehoben und die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 21.02.2005 - rechtskräftig seit dem 15.03.2005 - 711 Cs 31/05 - festgesetzte Sperrfrist aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Be-schwerdeführers im Beschwerdeverfahren fallen der Staatskasse zur Last.
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