Landgericht Köln, 2005-08-03, 28 O (Kart) 288/05

28 O (Kart) 288/05Kantonsgericht03.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O (Kart) 288/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-03

Aktenzeichen: 28 O (Kart) 288/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0803.28O.KART288.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Der Verfügungsklägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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