Landgericht Köln, 2005-07-14, 105 Qs 80/05

105 Qs 80/05Kantonsgericht14.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Qs 80/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-14

Aktenzeichen: 105 Qs 80/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0714.105QS80.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Grosse Strafkammer

Tenor

wegen verbotenen Glücksspiels

wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 22.02.2005

der Beschluß des Amtsgerichts Bergheim vom 31.01.2005

(Aktenzeichen 40 Gs 85/05) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.

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