33 O 107/05•Landgericht Köln, 2005-06-14, 33 O 107/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 107/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: 33 O 107/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0614.33O107.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,--€ - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten
z u u n t e r l a s s en,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit Werbaussagen wie folgt zu werben:
a) Bei den kleineren Formaten sind wir zum führenden Anbieter aufgestiegen (33,62 % Marktanteil bei City-Light-Postern),
wie nachstehend wiedergegeben:
- Es folgt eine einseitige Werbeaussage. -
b) Marktanteile, City-Light-Poster, bundesweit, 40 %
wie nachstehend wiedergegeben:
- Es folgt eine einseitige Abbildung. -
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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