Landgericht Köln, 2005-06-02, 9 T 72/05

9 T 72/05Kantonsgericht02.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 T 72/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-02

Aktenzeichen: 9 T 72/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0602.9T72.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 15.4.2005 - 2 C 15/05 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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